Qualität hat ihren Preis…

… und der hängt bei Übersetzungen von mehreren Faktoren ab. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) der fertiggestellten Übersetzung (alternativ ist auch eine Abrechnung pro Wort oder nach Zeitaufwand möglich). Der Zeilenpreis ist abhängig vom Schwierigkeitsgrad, Rechercheaufwand, Formatierungsaufwand, Verwendungszweck sowie der Eilbedürftigkeit der jeweiligen Übersetzung. Aus diesem Grund wird für jede Übersetzung ein Kostenvoranschlag erstellt, in dem alle Besonderheiten des jeweiligen Auftrags berücksichtigt sind.

Als allgemeiner Orientierungsrahmen für die Preisgestaltung können die Empfehlungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) dienen, die für Übersetzungen einen Mindestpreis von € 1,55 pro Normzeile und beispielsweise für besonders erschwerte Übersetzungen € 1,85 pro Normzeile und mehr vorsehen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für beglaubigte Übersetzungen wird aufgrund der besonderen Anforderungen an Form und Inhalt ein Zuschlag von 10% berechnet. Bei Eilübersetzungen, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit werden Eilzuschläge fällig.